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Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen ab 01.07.2015

In diesen Städten in Nordrhein-Westfalen wird ab 01.07.2015 die Mietpreisbremse eingeführt:  

  • Aachen   
  • Bielefeld
  • Bocholt   
  • Bonn   
  • Brühl   
  • Düsseldorf
  • Erkrath   
  • Frechen   
  • Hürth   
  • Kleve   
  • Köln   
  • Langenfeld
  • Leverkusen
  • Meerbusch
  • Monheim am Rhein
  • Münster
  • Neuss
  • Paderborn
  • Ratingen
  • Sankt Augustin
  • Siegburg
  • Troisdorf

 

Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen ab 01.07.2015

 

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.

 


Brandenburg erhöht Grunderwerbsteuer ab 01.07.2015 auf 6,5 %

Der Landtag von Brandenburg hat am 11.06.2015 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer

von 5 % auf 6,5 %

beschlossen.


 

Grunderwerbsteuer Brandenburg

 

Nach der Erhöhung gehört Brandenburg wie das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Bundesländern mit dem höchsten Steuersatz.

Der geänderte Steuersatz von 6,5 % ist ab dem 01.07.2015 gültig.

 


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Mietpreisbremse und Maklercourtage +++ Irrtümer, Fragen und Antworten

Der Bundestag hat am 5. März 2015 das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz gebilligt. Am 27. April 2015 ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und ist ab 01. Juni 2015 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten.

Die Maßnahmen betreffen nur Wohnraum (Mietpreisbremse) und nur Vermietung (Bestellerprinzip), also nicht Gewerbeimmobilien und nicht den Verkauf von Immobilien.


Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Seit der Mietrechtsreform 2013 besteht für die Bundesländer die Möglichkeit für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt Mieterhöhung für bestehende Mietverträge von 20 % auf 15 % innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Diese Erhöhungsmöglichkeit wird als Kappungsgrenze bezeichnet und ist im BGB §558 geregelt.

Von der Reduzierung der Kappungsgrenze für bestimmte Gebiete haben bislang Gebrauch gemacht: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen. Bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum können die Bundesländer für "angespannte Wohnungsmärkte" die Höhe der Miete bis auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.


Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.

Die Mietpreisbremse ist ab 01.06.2015 in Berlin eingeführt worden. Ab 01.07.2015 wird die Mietpreisbremse in Hamburg und in 22 Städten in Nordrhein-Westfalen eingeführt.

 

Mietpreisbremse


Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Mietspiegel ist die Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete der jeweilige Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine Verpflichtung einen Mietspiegel aufzustellen. Daher gibt es auch nicht für jede Gemeinde oder Stadt eine solche Übersicht. Im Normalfall finden Sie den Mietspiegel auf der Internetseite der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.


Bestellerprinzip

Bestellerprinzip und Maklercourtage

Unter dem Begriff Bestellerprinzip wird die Neuregelung der Courtage / Provision für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung eingeführt. Wohnungsvermittler werden von demjenigen bezahlt, der die Dienstleistung der Maklerin oder des Maklers beauftragt.

Die Änderung betrifft im wesentlichen den § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Hier wird geändert:

"Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform."

(1a) "Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten."

Die Änderungen gelten ab 01. Juni 2015 in Deutschland.




Leichtmerkhotline 0800 GUTE MAKLER

 
Immobilienmakler Hotline 0800 GUTE MAKLER

Mit diesem Namen merken Sie sich auf einfachste Art und Weise die Telefonnummer für Immobilienmakler im Maklerverbung


Sie möchten einen Immobilienmakler für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie telefonisch erreichen? 

Dann wählen Sie einfach 0800 GUTE MAKLER (0800 4883 625537) und tippen nach entsprechender Aufforderung Ihre Postleitzahl, oder die des gewünschten Ortes in Ihr Festnetztelefon, Handy oder Smartphone!


Wie funktioniert das? Wie wird diese Nummer gewählt?

Ganz einfach: Durch die auf den Telefontastaturen neben den Ziffern stehenden Buchstaben kann also auch ein Wort eingegeben werden. Es lassen sich also nicht nur Kurznachrichten (SMS) damit eingeben.

 

Hochgeladene Bilddatei

  

   

 

 kein Buchstabe
 A, B und C
 D, E und F
 G, H und I
 J, K und L
 M, N und O
 P, Q, R und S
 T, U und V
 W, X, Y und Z
 kein Buchstabe

Umlaute werden mit "E" gebildet z.B. "AE" für "Ä"

Jede Taste wird dabei pro Buchstabe nur einmal gedrückt und nicht mehrmals, wie es beim Schreiben von Kurznachrichten (SMS) manchmal noch üblich ist.

Zum Beispiel entspricht dem Wort "GUTE MAKLER" somit die Ziffernfolge "4883 625537".
Zusammen mit der Vorwahl 0800 für gebührenfreies Anrufen entsteht aus der Rufnummer 0800 - 4883 625537  damit die
leicht zu merkende "Leichtmerknummer" 0800 - DIE MAKLER.

 


Sie sind Immobilienmakler und möchten über diese Leichtmerk-Service-Hotline erreicht werden? 

 

Senden uns bitte eine Email über den Kontaktbutton.

 




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